Aktuelle Entscheidungen
Rechtstipps
Nach einer größeren Operation bleiben Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder andere erhebliche Beschwerden zurück. Wenn zudem mehr entfernt wurde als vorab besprochen, ist der Wunsch nach einer…
Nach einer Operation bleibt die Hand schmerzhaft, steif und kaum belastbar. Später fällt der Begriff CRPS, also komplexes regionales Schmerzsyndrom. Für Betroffene ist das oft ein massiver…
Manche Arzthaftungsfälle wirken auf den ersten Blick eindeutig: Ein Kind wird ärztlich vorgestellt, kurz danach verschlechtert sich der Zustand dramatisch, am Ende bleiben schwerste Dauerschäden.…
Ein Nervenschaden nach einer Operation begründet noch nicht automatisch eine Haftung. Behandlungsablauf, Dokumentation und Beweislast bleiben entscheidend.
Bei schweren Verläufen kann nicht nur die Behandlung selbst, sondern schon die verspätete Verlegung in eine geeignete Klinik haftungsrechtlich entscheidend sein.
Ein auffälliger Ultraschallbefund vor der Geburt kann weitere Aufklärung oder eine andere Geburtsplanung verlangen. Unterbleibt das, kann eine Haftung in Betracht kommen.
Hierarchien im Krankenhaus entbinden nicht von jeder eigenen Verantwortung. Bei medizinischen Basisfehlern kann auch eine nachgeordnete Ärztin haften.
Bei einer Hochrisiko-Geburt kann bereits die Wahl eines ungeeigneten Behandlungsortes fehlerhaft sein. Die Folgen können medizinisch und wirtschaftlich erheblich sein.
Eine wirksame Einwilligung setzt eine rechtzeitige und verständliche Aufklärung voraus. Der bloße Einwand, der Patient hätte ohnehin zugestimmt, beendet die Prüfung nicht.