Entscheidung vom · Az.
Eine wirksame Einwilligung setzt eine rechtzeitige und verständliche Aufklärung voraus. Der bloße Einwand, der Patient hätte ohnehin zugestimmt, beendet die Prüfung nicht.
Vollständigen Rechtstipp auf anwalt.de lesen
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Nutzen Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung. Beratung und Vertretung bundesweit.