Rechtstipp

75.000 € Schmerzensgeld nach Geburtsschaden: Wenn ein Ultraschall-Befund nicht passt


Entscheidung vom · Az.

Ein auffälliger Ultraschallbefund vor der Geburt kann weitere Aufklärung oder eine andere Geburtsplanung verlangen. Unterbleibt das, kann eine Haftung in Betracht kommen.

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