Ratgeber Arzthaftung

Wie läuft ein Arzthaftungsfall ab?

Arzthaftungsfälle folgen keinem starren Schema. Meist beginnt die Prüfung mit der vollständigen Patientenakte, einer geordneten Chronologie und den medizinischen Fragen, die für Fehler, Schaden und Ursache entscheidend sind.

Zuerst wird der Fall geordnet

Am Anfang stehen Ihre Schilderung, die wichtigsten Behandlungsstationen und die heute bestehenden Folgen. Danach werden die benötigten Unterlagen angefordert und darauf geprüft, ob sie vollständig und in sich nachvollziehbar sind.

Die medizinischen Beweisfragen stellen die Weichen

Je nach Fall kommt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder eine Gutachterkommission beziehungsweise Schlichtungsstelle in Betracht. Entscheidend ist, dass das Gutachten die richtigen Fragen zu Behandlung, Gesundheitsschaden und Ursache beantwortet.

Erst dann wird über den weiteren Weg entschieden

Liegt eine belastbare medizinische Grundlage vor, können Ansprüche gegenüber dem Haftpflichtversicherer beziffert und verhandelt werden. Führt das nicht zu einer angemessenen Lösung, wird geprüft, ob ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist.

Vom Verdacht zur belastbaren Anspruchsprüfung

Nach einer ersten Einordnung werden die vollständigen Behandlungsunterlagen angefordert und chronologisch ausgewertet. Danach lässt sich der medizinische Vorwurf präzisieren: Welche Maßnahme war geboten, was geschah tatsächlich und welche zusätzliche Gesundheitsfolge soll daraus entstanden sein?

Je nach Fall kommen ein Verfahren beim Medizinischen Dienst, eine Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle, die außergerichtliche Anspruchsanmeldung bei der Haftpflichtversicherung und später ein gerichtliches Verfahren in Betracht. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von Beweislage, Verjährung, Kosten und Ziel des Mandanten ab.

Was die Kanzlei übernimmt

Die Kanzlei führt den Schriftverkehr, fordert Unterlagen an, stimmt die Strategie ab, prüft Gutachten und verhandelt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Michael Timpf bearbeitet den Fall persönlich und nimmt erforderliche Gerichtstermine bundesweit selbst wahr.

Der Aufwand für Mandanten bleibt dadurch überschaubar. Benötigt werden vor allem vollständige Informationen, Rückfragen zu einzelnen Stationen und später Angaben zu den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen. Angehörige können die Kommunikation mit entsprechender Bevollmächtigung übernehmen.

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 630a bis 630h BGB: Behandlungsvertrag, Aufklärung, Dokumentation und Beweislast
  • §§ 249, 253, 280 und 823 BGB: Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • §§ 286 und 287 ZPO: gerichtliche Überzeugungsbildung und Schadensschätzung

Welche Vorschriften im Einzelfall tragen, hängt vom Behandlungsverlauf, dem nachweisbaren Fehler und seinen gesundheitlichen Folgen ab.

Wie ist Ihr Fall einzuordnen?

Schildern Sie kurz, was geschehen ist. Michael Timpf prüft Ihre Anfrage persönlich.

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