Ratgeber Arzthaftung
Was tun, wenn die Patientenakte unvollständig ist?
Unvollständige Patientenakten sind in Arzthaftungsfällen keine Seltenheit. Nicht jede Lücke ist rechtlich entscheidend. Fehlen jedoch wesentliche Befunde, Aufzeichnungen oder Behandlungsabschnitte, muss gezielt nachgefordert und die Bedeutung der Lücke geprüft werden.
Zuerst wird die Vollständigkeit systematisch geprüft
Behandlungszeitraum, beteiligte Abteilungen und typische Dokumentarten werden mit dem tatsächlichen Akteninhalt abgeglichen. Dazu können neben Arztbriefen auch OP- und Anästhesieprotokolle, Kurven, Laborwerte, Bilddaten und Aufklärungsunterlagen gehören.
Fehlende Teile werden konkret benannt
Eine pauschale Bitte um die vollständige Akte führt nicht immer zum Ziel. Wirksamer ist es, die erkennbar fehlenden Zeiträume und Dokumentarten einzeln zu bezeichnen und bei mehreren Behandlern getrennt anzufordern.
Die rechtliche Bedeutung hängt vom Inhalt ab
Fehlt die Dokumentation einer medizinisch gebotenen wesentlichen Maßnahme, kann dies den Nachweis erleichtern. Die Lücke beweist aber nicht automatisch einen Behandlungsfehler oder dessen Ursächlichkeit für den Schaden.
Worauf es bei der Prüfung außerdem ankommt
Fehlende Unterlagen sollten konkret bezeichnet und erneut angefordert werden. Hilfreich ist der Abgleich mit Abrechnungsdaten, Arztbriefen anderer Behandler und bekannten Behandlungsschritten. Eine Lücke kann beweisrechtlich relevant sein; sie sollte aber nicht vorschnell als Manipulation bezeichnet werden.
Eine belastbare Bewertung entsteht erst aus vollständigen Unterlagen, einem nachvollziehbaren Zeitablauf und der klaren Trennung zwischen Grunderkrankung, möglichem Fehler und zusätzlicher Folge. Der Sofort-Check dient dazu, diese Prüfung gezielt vorzubereiten.
Rechtliche Grundlagen
- §§ 630a bis 630h BGB: Behandlungsvertrag, Aufklärung, Dokumentation und Beweislast
- §§ 249, 253, 280 und 823 BGB: Schadensersatz und Schmerzensgeld
- §§ 286 und 287 ZPO: gerichtliche Überzeugungsbildung und Schadensschätzung
Welche Vorschriften im Einzelfall tragen, hängt vom Behandlungsverlauf, dem nachweisbaren Fehler und seinen gesundheitlichen Folgen ab.
Wie ist Ihr Fall einzuordnen?
Schildern Sie kurz, was geschehen ist. Michael Timpf prüft Ihre Anfrage persönlich.