Ratgeber Arzthaftung
Schlichtungsstelle und Gutachterkommission
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern prüfen Behandlungsfehlervorwürfe regelmäßig schriftlich und für Patienten kostenfrei. Die anwaltliche Begleitung bleibt möglich; eigene Anwaltskosten trägt grundsätzlich jede Seite selbst.
Ein strukturiertes Verfahren mit Sachverständigen
Die Stelle wertet Behandlungsunterlagen aus und kann unabhängige medizinische Gutachten einholen. Verfahrensregeln und Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Kammer, orientieren sich aber an gemeinsamen Grundsätzen.
Gute Fragen verbessern die Aussagekraft
Der mögliche Fehler, der betroffene Behandlungsabschnitt, der Gesundheitsschaden und seine Ursache sollten klar benannt werden. Bleibt ein Punkt offen oder wird er nur allgemein beantwortet, können Ergänzungsfragen notwendig sein.
Der Rechtsweg bleibt grundsätzlich offen
Die Bewertung ist keine gerichtliche Entscheidung. Auch nach Abschluss des Verfahrens kann eine Klage möglich sein. Verjährung und andere rechtliche Hürden müssen unabhängig davon rechtzeitig geprüft werden.
Worauf es bei der Prüfung außerdem ankommt
Das Verfahren kann ohne Gerichtsprozess eine medizinische Bewertung ermöglichen. Zu beachten sind Zuständigkeit, Beteiligung der Gegenseite, Verjährungswirkung und Bearbeitungsdauer. Die Entscheidung ist regelmäßig nicht bindend; ihre Qualität hängt von vollständigen Unterlagen und präzisen Fragen ab.
Eine belastbare Bewertung entsteht erst aus vollständigen Unterlagen, einem nachvollziehbaren Zeitablauf und der klaren Trennung zwischen Grunderkrankung, möglichem Fehler und zusätzlicher Folge. Der Sofort-Check dient dazu, diese Prüfung gezielt vorzubereiten.
Rechtliche Grundlagen
- §§ 630a bis 630h BGB: Behandlungsvertrag, Aufklärung, Dokumentation und Beweislast
- §§ 249, 253, 280 und 823 BGB: Schadensersatz und Schmerzensgeld
- §§ 286 und 287 ZPO: gerichtliche Überzeugungsbildung und Schadensschätzung
Welche Vorschriften im Einzelfall tragen, hängt vom Behandlungsverlauf, dem nachweisbaren Fehler und seinen gesundheitlichen Folgen ab.
Wie ist Ihr Fall einzuordnen?
Schildern Sie kurz, was geschehen ist. Michael Timpf prüft Ihre Anfrage persönlich.