Ratgeber Arzthaftung

Rechtsschutz und Kosten im Arzthaftungsfall

Arzthaftungsfälle können wegen umfangreicher Akten, medizinischer Gutachten und hoher Streitwerte kostspielig sein. Deshalb sollten Rechtsschutz und Kosten geklärt sein, bevor Sie eine kostenpflichtige Vertretung beauftragen.

Rechtsschutz möglichst früh prüfen

Versicherungsbedingungen, Wartezeiten, Versicherungsfall und Selbstbeteiligung können eine Rolle spielen. Nach der Ersteinschätzung lässt sich die Deckungsanfrage gezielt mit Ihrem Fall begründen.

Außergerichtliche Wege können Beweise schaffen

Die gesetzliche Krankenkasse kann über den Medizinischen Dienst unterstützen; auch Schlichtungsstellen kommen in Betracht. Diese Verfahren ersetzen keine Rechtsberatung, können aber eine wichtige medizinische Grundlage liefern.

Ohne Rechtsschutz erst einschätzen, dann entscheiden

Die erste Einschätzung bei AH24 ist kostenfrei und unverbindlich. Erscheint ein weiteres Vorgehen sinnvoll, werden Tätigkeit und Vergütung vor der Beauftragung transparent besprochen.

Welche Kosten typischerweise entstehen

Arzthaftungsfälle erfordern die Auswertung umfangreicher Unterlagen und häufig ein medizinisches Gutachten. Außergerichtlich entstehen Anwaltskosten; in einem gerichtlichen Verfahren kommen Gerichts- und gegebenenfalls Sachverständigenkosten hinzu. Die Höhe hängt unter anderem vom wirtschaftlichen Wert der geltend gemachten Ansprüche ab.

Eine Rechtsschutzversicherung kann diese Kosten im versicherten Umfang übernehmen. Maßgeblich sind Vertrag, Versicherungsbeginn, Wartezeit und der Zeitpunkt des maßgeblichen Rechtsschutzfalls. Die Deckungsanfrage sollte den Sachverhalt rechtlich zutreffend beschreiben, ohne vertrauliche medizinische Einzelheiten unnötig offenzulegen.

Sie sind nicht an eine Partnerkanzlei gebunden

Empfehlungen einer Versicherungs-Hotline oder einer Partnerkanzlei sind grundsätzlich nicht verbindlich. Ob ein Fall verfolgt wird, sollte nach medizinischer und rechtlicher Prüfung entschieden werden, nicht allein nach dem Kosteninteresse eines Versicherers. Eine ablehnende telefonische Einschätzung kann deshalb Anlass für eine unabhängige Zweitmeinung sein.

Ohne Rechtsschutzversicherung wird vor einer Beauftragung transparent geklärt, welche außergerichtliche Vergütung in Betracht kommt. Ein teures Privatgutachten wird nicht vorschnell empfohlen, weil dessen Kosten häufig nicht von der Rechtsschutzversicherung getragen werden.

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 630a bis 630h BGB: Behandlungsvertrag, Aufklärung, Dokumentation und Beweislast
  • §§ 249, 253, 280 und 823 BGB: Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • §§ 286 und 287 ZPO: gerichtliche Überzeugungsbildung und Schadensschätzung

Welche Vorschriften im Einzelfall tragen, hängt vom Behandlungsverlauf, dem nachweisbaren Fehler und seinen gesundheitlichen Folgen ab.

Wie ist Ihr Fall einzuordnen?

Schildern Sie kurz, was geschehen ist. Michael Timpf prüft Ihre Anfrage persönlich.

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