Ratgeber Arzthaftung
Privatgutachten im Arzthaftungsfall: Warum die Kostenfrage entscheidend ist
Der Wunsch nach einem eigenen medizinischen Gutachten ist verständlich. In Arzthaftungsfällen rate ich Mandanten dennoch grundsätzlich davon ab, vorschnell einen privaten Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten können erheblich sein und werden von Rechtsschutzversicherungen regelmäßig nicht übernommen.
Ein Privatgutachten kann sehr teuer werden
Arzthaftungsgutachten erfordern häufig die Auswertung umfangreicher Behandlungsunterlagen und mehrerer medizinischer Fachfragen. Die Vergütung des Sachverständigen trägt zunächst der Auftraggeber. Je nach Umfang können beträchtliche Kosten entstehen, ohne dass das Ergebnis den Streit beendet.
Die Rechtsschutzversicherung zahlt regelmäßig nicht
Die Kosten eines von der Patientin oder dem Patienten selbst privat beauftragten medizinischen Gutachtens gehören regelmäßig nicht zum versicherten Leistungsumfang. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung schützt deshalb nicht zuverlässig vor diesem zusätzlichen Kostenrisiko.
Zunächst stehen andere Wege zur Verfügung
Vor einer privaten Begutachtung sollten die Patientenakte vollständig beigezogen, der Behandlungsverlauf geordnet und die entscheidenden Beweisfragen formuliert werden. Für gesetzlich Versicherte kommt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst in Betracht; daneben können Gutachterkommissionen oder Schlichtungsstellen eine medizinische Bewertung ermöglichen.
Gute Vorbereitung ist wichtiger als ein zusätzliches Gutachten
Entscheidend ist nicht die Zahl der Gutachten, sondern ihre Grundlage und die Qualität der Fragen. Ich prüfe deshalb zuerst, welche Unterlagen fehlen, welche medizinischen Punkte geklärt werden müssen und welcher Verfahrensweg dafür wirtschaftlich sinnvoll ist.
Worauf es bei der Prüfung außerdem ankommt
Privatgutachten können fachlich helfen, sind aber teuer und werden von Rechtsschutzversicherern häufig nicht bezahlt. Vor einer Beauftragung sollte geklärt werden, welche konkrete Frage offen ist und ob kostengünstigere Wege bestehen. Ein Gutachten ohne vollständige Unterlagen oder klare Fragestellung hilft selten.
Eine belastbare Bewertung entsteht erst aus vollständigen Unterlagen, einem nachvollziehbaren Zeitablauf und der klaren Trennung zwischen Grunderkrankung, möglichem Fehler und zusätzlicher Folge. Der Sofort-Check dient dazu, diese Prüfung gezielt vorzubereiten.
Rechtliche Grundlagen
- §§ 630a bis 630h BGB: Behandlungsvertrag, Aufklärung, Dokumentation und Beweislast
- §§ 249, 253, 280 und 823 BGB: Schadensersatz und Schmerzensgeld
- §§ 286 und 287 ZPO: gerichtliche Überzeugungsbildung und Schadensschätzung
Welche Vorschriften im Einzelfall tragen, hängt vom Behandlungsverlauf, dem nachweisbaren Fehler und seinen gesundheitlichen Folgen ab.
Wie ist Ihr Fall einzuordnen?
Schildern Sie kurz, was geschehen ist. Michael Timpf prüft Ihre Anfrage persönlich.