Ratgeber Arzthaftung
OP-Fehler erkennen und prüfen
Ein schlechtes Operationsergebnis beweist keinen OP-Fehler. Die Prüfung richtet sich darauf, ob Indikation, Planung, Durchführung und Reaktion auf Komplikationen dem fachärztlichen Standard entsprachen.
War die Operation überhaupt notwendig?
Zunächst ist zu klären, ob die Operation medizinisch angezeigt war, ob weniger belastende Alternativen bestanden und ob notwendige Voruntersuchungen durchgeführt wurden. Auch ein technisch korrekt ausgeführter Eingriff kann problematisch sein, wenn seine medizinische Grundlage fehlte.
Der OP-Bericht ist wichtig, aber nicht allein entscheidend
Zum Gesamtbild gehören Anästhesieprotokoll, Bildgebung, Pflege- und Überwachungsdokumentation sowie der Verlauf nach der Operation. Widersprüche oder auffällige Lücken können Anlass für gezielte Gutachtenfragen geben.
Auch die Nachsorge kann entscheidend sein
Manche Schäden entstehen nicht während der Operation, sondern weil Blutungen, Infektionen, Durchblutungsstörungen oder neurologische Ausfälle zu spät erkannt werden. Deshalb zählt der gesamte Behandlungsverlauf.
Worauf es bei der Prüfung außerdem ankommt
Bei einem Operationsvorwurf werden Indikation, Planung, Aufklärung, technische Durchführung und Nachbehandlung getrennt geprüft. Der Operationsbericht ist wichtig, aber nicht allein entscheidend. Anästhesieprotokoll, Pflegekurve, Bildgebung und spätere Befunde können zeigen, wann eine Komplikation entstand und ob angemessen reagiert wurde.
Eine belastbare Bewertung entsteht erst aus vollständigen Unterlagen, einem nachvollziehbaren Zeitablauf und der klaren Trennung zwischen Grunderkrankung, möglichem Fehler und zusätzlicher Folge. Der Sofort-Check dient dazu, diese Prüfung gezielt vorzubereiten.
Rechtliche Grundlagen
- §§ 630a bis 630h BGB: Behandlungsvertrag, Aufklärung, Dokumentation und Beweislast
- §§ 249, 253, 280 und 823 BGB: Schadensersatz und Schmerzensgeld
- §§ 286 und 287 ZPO: gerichtliche Überzeugungsbildung und Schadensschätzung
Welche Vorschriften im Einzelfall tragen, hängt vom Behandlungsverlauf, dem nachweisbaren Fehler und seinen gesundheitlichen Folgen ab.
Wie ist Ihr Fall einzuordnen?
Schildern Sie kurz, was geschehen ist. Michael Timpf prüft Ihre Anfrage persönlich.