Ratgeber Arzthaftung

Negatives Gutachten von MD oder Schlichtungsstelle: Wie geht es weiter?

Ein negatives Gutachten ist enttäuschend, aber keineswegs automatisch das Ende des Falls. Gerade Gutachten des Medizinischen Dienstes entstehen mitunter unter engem Zeitrahmen und auf begrenzter Aktenbasis. Auch Stellungnahmen aus Schlichtungsverfahren können entscheidende Fragen offenlassen. Deshalb kommt es auf eine sorgfältige Prüfung des konkreten Gutachtens an.

Auf welcher Grundlage wurde begutachtet?

Zunächst wird geprüft, ob die vollständige Patientenakte, Bilddaten und alle wesentlichen Behandlungsabschnitte vorlagen. Schon eine unvollständige Unterlagenbasis kann dazu führen, dass ein Gutachten den tatsächlichen Verlauf nicht zuverlässig erfasst.

Wurden die richtigen Fragen beantwortet?

Fehler, zusätzlicher Gesundheitsschaden und Ursachenzusammenhang müssen getrennt und nachvollziehbar behandelt werden. Ebenso wichtig sind mögliche Befunderhebungsfehler, Dokumentationsmängel und besondere Regeln zur Beweislast. Eine bloße Ergebnisformel genügt dafür nicht.

Widersprüche können aufgearbeitet werden

Weicht die Begründung von den Unterlagen ab, bleiben medizinische Fragen offen oder werden entscheidende Einwände nicht behandelt, kommen gezielte Ergänzungsfragen und eine begründete Stellungnahme in Betracht. Ein negatives Gutachten muss einer kritischen fachlichen und rechtlichen Prüfung standhalten.

Der weitere Weg bleibt offen

Je nach Ergebnis kann das Gutachten ergänzt, in einem anderen außergerichtlichen Verfahren überprüft oder in einer gerichtlichen Auseinandersetzung neu bewertet werden. Dort ist das Gericht an die frühere Einschätzung des Medizinischen Dienstes oder einer Schlichtungsstelle nicht gebunden.

Ein negatives Gutachten ist wichtig, aber nicht unangreifbar

Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes oder einer Schlichtungsstelle kann die weitere Strategie stark beeinflussen. Es beendet den Vorgang jedoch nicht automatisch. Zu prüfen ist, ob sämtliche Unterlagen vorlagen, der Vorwurf vollständig erfasst, der medizinische Standard zutreffend bestimmt und die Kausalität nachvollziehbar bewertet wurde.

Gerade knappe MD-Gutachten beantworten Beweislastfragen oder einzelne Behandlungsschritte nicht immer mit der erforderlichen Tiefe. Auch Widersprüche zwischen Befunden, Zeitangaben und Schlussfolgerungen können Anlass für eine kritische Überprüfung sein.

Wie eine Zweitprüfung aufgebaut wird

Zunächst wird das Gutachten Satz für Satz mit Patientenakte, Bildgebung und zeitlichem Ablauf abgeglichen. Danach werden konkrete offene Punkte formuliert. Eine bloße Gegenbehauptung hilft wenig; wirksam ist die präzise Frage, welcher Befund oder medizinische Standard übersehen wurde und warum dies für den Schaden erheblich ist.

Ob eine ergänzende Stellungnahme, ein weiteres außergerichtliches Verfahren oder eine Klage sinnvoll ist, hängt von der Tragfähigkeit der Einwände, dem wirtschaftlichen Wert des Falls, dem Kostenrisiko und der Verjährung ab. Ein privat finanziertes Gutachten sollte wegen der erheblichen Kosten nur nach sorgfältiger Prüfung erwogen werden.

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 630a bis 630h BGB: Behandlungsvertrag, Aufklärung, Dokumentation und Beweislast
  • §§ 249, 253, 280 und 823 BGB: Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • §§ 286 und 287 ZPO: gerichtliche Überzeugungsbildung und Schadensschätzung

Welche Vorschriften im Einzelfall tragen, hängt vom Behandlungsverlauf, dem nachweisbaren Fehler und seinen gesundheitlichen Folgen ab.

Wie ist Ihr Fall einzuordnen?

Schildern Sie kurz, was geschehen ist. Michael Timpf prüft Ihre Anfrage persönlich.

Sofort-Check starten

Cookie Consent mit Real Cookie Banner