Ratgeber Arzthaftung
Haushaltsführungsschaden, Pflege und Mehrbedarf
Wer Haushalt, Betreuung oder alltägliche Versorgung wegen des Gesundheitsschadens nicht mehr wie zuvor bewältigen kann, kann Anspruch auf Ersatz haben. Das gilt auch, wenn Angehörige ohne Bezahlung helfen.
Der frühere Alltag ist der Ausgangspunkt
Haushaltsgröße, Wohnsituation, Aufgabenverteilung und tatsächlicher Zeitaufwand müssen vor und nach dem Schaden beschrieben werden. Allgemeine Tabellen können unterstützen, ersetzen aber keine individuelle Darstellung.
Pflege und Unterstützung getrennt erfassen
Körperbezogene Pflege, Begleitung, Haushaltshilfe und Beaufsichtigung können unterschiedliche Schadenspositionen sein. Pflegekassenleistungen und andere Zahlungen sind dabei zu berücksichtigen.
Belege fortlaufend sammeln
Rechnungen, Fahrten, Hilfsmittel, Zuzahlungen und Aufzeichnungen über Hilfeleistungen sollten zeitnah gesammelt werden. So lassen sich die tatsächlichen Folgen später vollständig und nachvollziehbar beziffern.
Worauf es bei der Prüfung außerdem ankommt
Für den Haushaltsführungsschaden werden Wohnsituation, Haushaltsmitglieder, Tätigkeiten und insgesamt anfallende Wochenstunden vor dem Fehler erfasst. Aus eigenem Anteil und prozentualer Beeinträchtigung in einzelnen Zeiträumen wird der Ausfall abgeleitet. Ob Angehörige geholfen haben oder Arbeit liegen blieb, beseitigt den Schaden nicht automatisch.
Eine belastbare Bewertung entsteht erst aus vollständigen Unterlagen, einem nachvollziehbaren Zeitablauf und der klaren Trennung zwischen Grunderkrankung, möglichem Fehler und zusätzlicher Folge. Der Sofort-Check dient dazu, diese Prüfung gezielt vorzubereiten.
Rechtliche Grundlagen
- §§ 630a bis 630h BGB: Behandlungsvertrag, Aufklärung, Dokumentation und Beweislast
- §§ 249, 253, 280 und 823 BGB: Schadensersatz und Schmerzensgeld
- §§ 286 und 287 ZPO: gerichtliche Überzeugungsbildung und Schadensschätzung
Welche Vorschriften im Einzelfall tragen, hängt vom Behandlungsverlauf, dem nachweisbaren Fehler und seinen gesundheitlichen Folgen ab.
Wie ist Ihr Fall einzuordnen?
Schildern Sie kurz, was geschehen ist. Michael Timpf prüft Ihre Anfrage persönlich.