Ratgeber Arzthaftung
Was geschieht mit Ansprüchen nach dem Tod des Patienten?
Der Tod eines Patienten beendet einen möglichen Arzthaftungsfall nicht automatisch. Ansprüche können auf Erben übergehen; daneben können Angehörigen eigene Ansprüche zustehen. Welche Rechte bestehen, muss anhand des Erbfalls und des bisherigen Verfahrens geprüft werden.
Zunächst ist die Rechtsnachfolge zu klären
Für die weitere Bearbeitung wird geprüft, wer Erbe geworden ist und wie dies nachgewiesen werden kann. Bei mehreren Erben kann eine abgestimmte Vertretung sinnvoll sein. Bereits begonnene Schritte werden in diese Prüfung einbezogen.
Laufende Verfahren können fortgesetzt werden
Außergerichtliche Verhandlungen, Begutachtungs- oder Gerichtsverfahren enden nicht in jedem Fall mit dem Tod des Patienten. Welche Erklärungen und Unterlagen nun erforderlich sind, hängt vom Verfahrensstand und von der Rechtsnachfolge ab.
Auch der Rechtsschutz wird weiter geklärt
Eine bestehende Deckung fällt nicht ohne Weiteres bedeutungslos weg. Der Versicherer wird über den Todesfall und die Rechtsnachfolge informiert; anschließend wird geprüft, in welchem Umfang die weitere Tätigkeit gedeckt ist.
Worauf es bei der Prüfung außerdem ankommt
Vermögensrechtliche Ansprüche können grundsätzlich auf Erben übergehen. Daneben kommen eigene Ansprüche naher Angehöriger, etwa Unterhaltsschäden, in Betracht. Erbenstellung, Vollmachten, Nachlassunterlagen und Rechtsschutz müssen früh geklärt werden. Eine bestehende Rechtsschutzdeckung kann je nach Vertrag fortwirken.
Eine belastbare Bewertung entsteht erst aus vollständigen Unterlagen, einem nachvollziehbaren Zeitablauf und der klaren Trennung zwischen Grunderkrankung, möglichem Fehler und zusätzlicher Folge. Der Sofort-Check dient dazu, diese Prüfung gezielt vorzubereiten.
Rechtliche Grundlagen
- §§ 630a bis 630h BGB: Behandlungsvertrag, Aufklärung, Dokumentation und Beweislast
- §§ 249, 253, 280 und 823 BGB: Schadensersatz und Schmerzensgeld
- §§ 286 und 287 ZPO: gerichtliche Überzeugungsbildung und Schadensschätzung
Welche Vorschriften im Einzelfall tragen, hängt vom Behandlungsverlauf, dem nachweisbaren Fehler und seinen gesundheitlichen Folgen ab.
Wie ist Ihr Fall einzuordnen?
Schildern Sie kurz, was geschehen ist. Michael Timpf prüft Ihre Anfrage persönlich.