Ratgeber Arzthaftung
Verdienstausfall nach einem Behandlungsfehler
Führt der zusätzliche Gesundheitsschaden zu Arbeitsunfähigkeit oder geringerer Erwerbsfähigkeit, kann ein Verdienstausfall entstehen. Die Berechnung muss die tatsächliche berufliche Entwicklung möglichst konkret abbilden.
Ohne den Fehler und mit dem Fehler
Verglichen wird, welches Einkommen ohne den Behandlungsfehler voraussichtlich erzielt worden wäre und welche Einkünfte tatsächlich verbleiben. Lohnfortzahlung, Krankengeld, Erwerbsminderungsleistungen und Steuern sind einzubeziehen.
Berufliche Entwicklung belegen
Arbeitsvertrag, Abrechnungen, Steuerunterlagen, Arbeitgeberauskünfte und die bisherige berufliche Entwicklung helfen bei der Prognose. Selbstständige benötigen meist betriebswirtschaftliche Unterlagen aus mehreren Jahren.
Der Zusammenhang mit dem Fehler bleibt wichtig
Die Arbeitsunfähigkeit muss auf den zusätzlichen Gesundheitsschaden zurückgehen. Deshalb werden auch Grunderkrankungen, andere Beschwerden und mögliche Anpassungen der Tätigkeit berücksichtigt.
Worauf es bei der Prüfung außerdem ankommt
Verdienstausfall wird grundsätzlich auf Nettobasis ermittelt. Ausgangspunkt ist das übliche Einkommen ohne den Fehler, nachvollziehbar etwa aus der Dezemberabrechnung des Vorjahres und den Jahreswerten. Davon werden tatsächlich bezogene Nettoleistungen wie Krankengeld abgezogen. Gehaltserhöhungen und berufliche Entwicklungen sind gesondert zu belegen.
Eine belastbare Bewertung entsteht erst aus vollständigen Unterlagen, einem nachvollziehbaren Zeitablauf und der klaren Trennung zwischen Grunderkrankung, möglichem Fehler und zusätzlicher Folge. Der Sofort-Check dient dazu, diese Prüfung gezielt vorzubereiten.
Rechtliche Grundlagen
- §§ 630a bis 630h BGB: Behandlungsvertrag, Aufklärung, Dokumentation und Beweislast
- §§ 249, 253, 280 und 823 BGB: Schadensersatz und Schmerzensgeld
- §§ 286 und 287 ZPO: gerichtliche Überzeugungsbildung und Schadensschätzung
Welche Vorschriften im Einzelfall tragen, hängt vom Behandlungsverlauf, dem nachweisbaren Fehler und seinen gesundheitlichen Folgen ab.
Wie ist Ihr Fall einzuordnen?
Schildern Sie kurz, was geschehen ist. Michael Timpf prüft Ihre Anfrage persönlich.