Ratgeber Arzthaftung

Aufklärungsfehler vor einer Operation

Vor einem Eingriff müssen Patienten so informiert werden, dass sie selbstbestimmt entscheiden können. Ein unterschriebener Bogen ist dafür ein wichtiges Dokument, ersetzt aber nicht in jedem Fall das persönliche Aufklärungsgespräch.

Risiken müssen verständlich eingeordnet werden

Ärztinnen und Ärzte müssen die Risiken erläutern, die für die Entscheidung wichtig sind. Das gilt auch für seltene Risiken, wenn sie die Lebensführung erheblich belasten können. Die Darstellung darf das Risiko weder verharmlosen noch verzerren.

Echte Behandlungsalternativen gehören zur Entscheidung

Gibt es medizinisch gleichermaßen sinnvolle Methoden mit unterschiedlichen Belastungen oder Risiken, müssen diese grundsätzlich angesprochen werden. Nur dann können Patienten die Vor- und Nachteile abwägen.

Zeitpunkt und Gesprächsverlauf zählen

Das Gespräch muss so rechtzeitig stattfinden, dass eine freie Entscheidung möglich bleibt. Aufklärungsbogen, Terminablauf, Zeugen und eigene Erinnerungen helfen später, den Gesprächsverlauf nachzuvollziehen.

Aufklärung ist mehr als ein unterschriebener Bogen

Vor einem Eingriff muss der Patient so informiert werden, dass er Wesen, Tragweite, Risiken und Behandlungsalternativen verstehen und selbstbestimmt entscheiden kann. Ein Formular kann das Gespräch dokumentieren, ersetzt es aber nicht. Maßgeblich sind Inhalt, Zeitpunkt und Verständlichkeit der persönlichen Aufklärung.

Die Aufklärung muss grundsätzlich so rechtzeitig erfolgen, dass eine freie Entscheidung möglich bleibt. Bei planbaren Eingriffen kann ein Gespräch unmittelbar vor der Operation zu spät sein. Außerdem sind Behandlungsalternativen zu erläutern, wenn sie medizinisch gleichermaßen indiziert sind, aber unterschiedliche Belastungen, Risiken oder Erfolgsaussichten haben.

Was bei einem Aufklärungsfall zusätzlich zu klären ist

Selbst wenn die Aufklärung unzureichend war, kommt es darauf an, ob sich gerade ein Risiko verwirklicht hat, über das hätte aufgeklärt werden müssen. Weiter ist zu prüfen, wie sich der Patient bei vollständiger Information entschieden hätte. Dabei geht es nicht um eine nachträgliche Standardantwort, sondern um die konkrete damalige Entscheidungssituation.

Für die Prüfung helfen Aufklärungsbogen, Einwilligung, Terminablauf und die Erinnerung daran, wer wann welche Risiken ansprach. Auch Angehörige, die beim Gespräch anwesend waren, können als Zeugen wichtig sein.

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 630a bis 630h BGB: Behandlungsvertrag, Aufklärung, Dokumentation und Beweislast
  • §§ 249, 253, 280 und 823 BGB: Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • §§ 286 und 287 ZPO: gerichtliche Überzeugungsbildung und Schadensschätzung

Welche Vorschriften im Einzelfall tragen, hängt vom Behandlungsverlauf, dem nachweisbaren Fehler und seinen gesundheitlichen Folgen ab.

Wie ist Ihr Fall einzuordnen?

Schildern Sie kurz, was geschehen ist. Michael Timpf prüft Ihre Anfrage persönlich.

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