Ratgeber Arzthaftung
Pathologie und Labor: Befunde, Verwechslungen und Kontrollpflichten
Labor- und Pathologiebefunde beeinflussen oft weitreichende Behandlungsentscheidungen. Fehler können bei Probenentnahme, Kennzeichnung, Analyse, Befundung, Übermittlung oder ärztlicher Reaktion entstehen.
Wo die Fehlerquelle liegen kann
Zu unterscheiden sind technische Fehler, Probenverwechslungen, unzutreffende medizinische Bewertung und die verspätete oder unterbliebene Weitergabe eines richtigen Befunds. Auch ein auffälliger Wert kann folgenlos bleiben, wenn niemand die notwendige Kontrolle oder Behandlung veranlasst.
Bei pathologischen Befunden kann eine Zweitbefundung vorhandener Präparate sinnvoll sein. Dabei ist zu sichern, welches Material noch vorhanden ist, wie es gekennzeichnet wurde und welche Fragestellung damals bestand.
Die Kette vollständig rekonstruieren
Für eine tragfähige Prüfung reicht der einzelne Wert selten aus. Benötigt werden Auftrag, Probenzeitpunkt, Referenzbereich, Befundtext, Übermittlungsweg und dokumentierte Reaktion. Bei zeitkritischen Befunden ist besonders wichtig, wann welche Person Kenntnis erlangte.
Folgen des Fehlers
Ein Anspruch setzt voraus, dass der Fehler zu einer unnötigen Behandlung, einem gefährlichen Behandlungsaufschub oder einem anderen zusätzlichen Schaden führte. Bei einer verzögerten Diagnose muss medizinisch geklärt werden, welche Optionen bei rechtzeitiger Befundung bestanden hätten.
Rechtliche Grundlagen
- §§ 630a bis 630h BGB: Behandlungsvertrag, Aufklärung, Dokumentation und Beweislast
- §§ 249, 253, 280 und 823 BGB: Schadensersatz und Schmerzensgeld
- §§ 286 und 287 ZPO: gerichtliche Überzeugungsbildung und Schadensschätzung
Welche Vorschriften im Einzelfall tragen, hängt vom Behandlungsverlauf, dem nachweisbaren Fehler und seinen gesundheitlichen Folgen ab.
Ein Befund wurde übersehen oder verwechselt?
Schildern Sie den Ablauf und die spätere Korrektur.